Schützenverein Drevenack 1788 e.V.
Vereinbarung für Gastschützen
Bitte vor dem Schießen ausfüllen!
Vorname:
Nachname:
E-Mail-Adresse:
Telefonnummer:
Straße und Hausnummer:
PLZ und Wohnort:
Verantwortliche Aufsicht:
Vereinbarungen:
Wir freuen uns Sie als Gastschütze begrüßen zu dürfen.
Als Gastschützen sind Sie über den Rahmenvertrag des Rheinischen Schützenbundes während des Schießbetriebes versichert.
Bitte weisen Sie sich der Standaufsicht gegenüber mit einem Ausweisdokument aus.
Gastschützen, die mit eigenen Waffen unseren Schießstand benutzen möchten, bitten wir zusätzlich die entsprechende WBK vorzuzeigen.
Kosten für die Standnutzung sowie für auf dem Schießstand erworbene Munition sind nach dem Schießen bei der Standaufsicht zu begleichen.
Auf dem Schießstand erworbene und nicht verbrauchte Munition muss im Anschluss an das Schießen zurück gegeben werden!
Verursachte Schäden sind der Standaufsicht zu melden.
Den Anweisungen der Standaufsicht ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten!
Die Sicherheitsregeln sind immer einzuhalten!
Bei Zuwiderhandlung können Sie des Standes verwiesen werden!
Sicherheitsregeln:
1. Eine Waffe ist immer so zu behandeln als sei sie geladen. 2. Richten Sie niemals eine Waffe auf Sich oder anderen Personen! Das gilt sowohl für geladene, als auch für ungeladene Waffen! 3. Der Lauf einer Waffe ist immer in Richtung Kugelfang zu halten. 4. Beim Kommando "Sicherheit" darf keine Waffe angefasst werden. 5. Beim Schießen ist ein Gehör- und Augenschutz zu tragen. 6. Eine Waffe wird immer erst unmittelbar vor dem Schießen geladen und nach einer Schussserie sofort und vollständig entladen. 7. Abgelegt werden nur vollkommen entladene und geöffnete Waffen. Die Mündung zeigt auch dabei in Richtung des Kugelfangs. Bei Revolvern ist die Trommel aufzuklappen, bei Pistolen ist der Schlitten in der hinteren Stellung zu arretieren. Das Magazin ist zu entnehmen. 8. Haben Sie eine Waffenstörung, die Sie nicht selber beheben können, halten Sie die Waffe weiter in Richtung Kugelfang und melden die Störung der Standaufsicht. 9. Berühren Sie niemals eine Waffe, die nicht Ihre eigene ist, solange der Eigentümer hierzu sein Einverständnis gegeben hat. 10. Schießen Sie nicht mit einer Waffe, in deren Funktionsweise Sie nicht eingewiesen worden sind.
Einverständnis: Mit der Absenden der Daten nehme ich die Vereinbarungen an und verpflichte mich, die Sicherheitsregeln einzuhalten. Ja, ich bin einverstanden!
Datum: